Sehr interessant. Das war genau was ich wollte: Ein sachfremder Paragraph aus dem Gesetzbuch eines anderen Landes, der mit dem vorliegend Fall überhaupt nichts zu tun hat. Für die Strafmündigkeit gelten in der Schweiz jeweils besondere Bestimmungen von 0-7, von 7-15 und von 15-18, in Deutschland werden andere Bestimmungen herrschen. Das, worauf du hier anspielst, nennt man gemeinhin Schutzalter und das liegt in der Schweiz bei 16 (meiner bescheidenen Ansicht nach dürfte man es auch auf 18 raufsetzen) oder aber weniger als drei Jahren Altersunterschied. Und jetzt kommt das schockierende, ich hoffe, du wirst deswegen nicht gleich aus dem barbarischen Helvetien wegziehen: Sexuelle Kontakte zwischen Gleichaltrigen unter 16 sind hier nicht verboten, jedoch werden natürlich bei Verstössen gegen nachfolgende Artikel genauso Massnahmen ergriffen. Es sei denn, mir sei bisher etwas entgangen ("der sexualakt ist aber trotzdem untersagt") dann kannst du mir sicher betreffende Stelle zitieren?Goddess_Frigg hat geschrieben:§ 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern
Ich und die meisten anderen haben anfangs nichts als die simple Feststellung getroffen, dass derartige Handlungen oder auch nur spielerische Nachahmungen sexueller Handlungen (was es ja laut deinen Angaben offenbar war) in dem Alter und bis zum Ende der Pubertät vor allem unter Jungen durchaus verbreitet sind und dass es jedenfalls schädlicher ist, wenn sie durch alle Medien gezerrt werden und keifende alte Pädagoginnen öffentlich zum besten geben, wie schockiert sie seien. Wer begonnen hat, über pikante Details zu plaudern und behauptete, früher hätte es wegen der Erziehung sexuelle Handlungen unter Minderjährigen nicht gegeben und überhaupt sei sowas verboten, das warst du. Wenn man diesen Unsinn berichtigt, heisst es von deiner Seite plötzlich, darum ginge es doch gar nicht, es ginge um bloss um die Kamera. Ging es ja offensichtlich nicht, wie man auf den vorherigen Seiten prächtig nachlesen kann. Es soll nicht heissen, dass du nicht eine etwas restriktivere Einstellung gegenüber sowas haben darfst, ich würde, wäre einer von denen mein Sohn, auch nicht unbedingt vor Freude aus den Pantoffeln kippen. Aber du argumentierst sachlich falsch.Goddess_Frigg hat geschrieben:falls du es nach so viel wiederholungen nochimmernoch überlesen hast: es geht nicht darum, dass sie aneinander "rumgespielt" haben (was normal ist) sondern um den ZWECK: öffentliche verbreitung der aufgenommenen sexualhandlungen.
Ausserdem, nachdem ich das fertiggeschrieben habe, merke ich gerade, du trollst hier ohnehin nur wieder rum und ich bin dir leider auf den Leim gegangen:
Goddess_Frigg hat geschrieben:die kinder haben in dem altern auch noch keine sexuelle identität
Aha.Goddess_Frigg hat geschrieben:ich hab auch nicht gesagt, dass sie kein "sexuelles bewusstsein" haben (können)
Goddess_Frigg hat geschrieben:ich habe nicht gesagt, dass sie keinen ständer haben können sondern, dass sie keinen HATTEN.
Goddess_Frigg hat geschrieben:ihr habt nochimmer nicht verstanden, dass sie es nicht aus (sexueller) lust gemacht
dass es keine sexuell motivierte tat war, DA SIE KEINEN STÄNDER HATTEN.
Ahja, aber:Goddess_Frigg hat geschrieben:ich habs in ner zeitung gelesen, wo das geschrieben wurde. da das video vorhanden ist, wirds nicht schwer sein, das zu erkenne.
Aha.Goddess_Frigg hat geschrieben:es stand "in sexueller erregung", was heisst, er hatte nen steifen.
Geh doch woanders spielen.