Und da sie keine Antwort wusste, googelte sie sich schnell eine Konvention heran, ohne zu beachten, ob die Schweiz diese Konvention denn auch tatsächlich unterzeichnet hätte, fügte an, "es gäbe noch mehr" und meinte damit eventuell das Personenfreizügigkeitsgesetz, das unter anderem den Familiennachzug mit EU/EFTA-Bürgern regelt und nicht mit Kosovaren und nebenbei ein guter Beleg dafür ist, dass sowas nicht in der übrigens sehr wohl aufkündbaren Menschenrechtskonvention festgehalten wurde, sondern individuell geregelt wird. Aber immerhin hatte sie wieder einmal widersprochen.Goddess_Frigg hat geschrieben:"Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien" zB (gibt aber noch mehr, die ihnen rechte geben), ist von den vereinten nationen und teil der menschenrechte (UN-menschenrechtskomission).
Wie können wir uns wehren ?
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die schweiz hat sie wohl unterzeichnet, ich hatte einen vortrag drüber und weder der prof noch wer im saal hat was dagegen gesagt. die schweiz kann die menschenrechtskonvention kündigen!?!?!?! wohl kaum. mit "noch mehr" waren andere punkte der UN-pakte gemeint, denn die stehen über dem gesetz. die personenfreizügigkeit ist unwichtig und wär auch leichter abzuschaffen, obwohl das ziemlicher landmord wär aber naja...Bandog hat geschrieben:Und da sie keine Antwort wusste, googelte sie sich schnell eine Konvention heran, ohne zu beachten, ob die Schweiz diese Konvention denn auch tatsächlich unterzeichnet hätte, fügte an, "es gäbe noch mehr" und meinte damit eventuell das Personenfreizügigkeitsgesetz, das unter anderem den Familiennachzug mit EU/EFTA-Bürgern regelt und nicht mit Kosovaren und nebenbei ein guter Beleg dafür ist, dass sowas nicht in der übrigens sehr wohl aufkündbaren Menschenrechtskonvention festgehalten wurde, sondern individuell geregelt wird. Aber immerhin hatte sie wieder einmal widersprochen.Goddess_Frigg hat geschrieben:"Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien" zB (gibt aber noch mehr, die ihnen rechte geben), ist von den vereinten nationen und teil der menschenrechte (UN-menschenrechtskomission).
Was schwafelst du da? Würde die Personenfreizügigkeit gekündigt würden halt die Personenkontrollen wieder am Zoll stattfinden als einfach hinter der Grenze. Die EU würde dafür alle Erleichterungen für die Schweiz im EU-Raum aufheben und das wars. Da sich die EU einen Verlust eines guten Handelspartner vermutlich nicht leisten kann wird villeicht nicht einmal das passieren.die schweiz hat sie wohl unterzeichnet, ich hatte einen vortrag drüber und weder der prof noch wer im saal hat was dagegen gesagt. die schweiz kann die menschenrechtskonvention kündigen!?!?!?! wohl kaum. mit "noch mehr" waren andere punkte der UN-pakte gemeint, denn die stehen über dem gesetz. die personenfreizügigkeit ist unwichtig und wär auch leichter abzuschaffen, obwohl das ziemlicher landmord wär aber naja...
Hast du wirklich das Gefühl das wir so stark von der EU abhängig sind? Du täuscht dich, "Propaganda-Opfer"!

Glaub doch einfach Bandog, offenbar ist selbst dein Professor inkompetent.Goddess_Frigg hat geschrieben:die schweiz hat sie wohl unterzeichnet, ich hatte einen vortrag drüber und weder der prof noch wer im saal hat was dagegen gesagt.Bandog hat geschrieben:Und da sie keine Antwort wusste, googelte sie sich schnell eine Konvention heran, ohne zu beachten, ob die Schweiz diese Konvention denn auch tatsächlich unterzeichnet hätte, fügte an, "es gäbe noch mehr" und meinte damit eventuell das Personenfreizügigkeitsgesetz, das unter anderem den Familiennachzug mit EU/EFTA-Bürgern regelt und nicht mit Kosovaren und nebenbei ein guter Beleg dafür ist, dass sowas nicht in der übrigens sehr wohl aufkündbaren Menschenrechtskonvention festgehalten wurde, sondern individuell geregelt wird. Aber immerhin hatte sie wieder einmal widersprochen.Goddess_Frigg hat geschrieben:"Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien" zB (gibt aber noch mehr, die ihnen rechte geben), ist von den vereinten nationen und teil der menschenrechte (UN-menschenrechtskomission).
Switzerland:
CMW-International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families: No Action
Quelle: http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/newhvs ... nd=170#170
ich glaube du solltest das organ fragen, welches sich damit befasst, kannst heut noch hin:Ar-Aamon hat geschrieben:Wunderbar Zimmer, hoffentlich reicht ihr das nun.
Migrants Rights International (MRI)
c.p. 135, 15 Route des Morillons
1211 Geneva 20
Switzerland c.p. 135
Migrantwatch@vtx.ch
http://www.migrantwatch.org
PS: du findest die CH nicht in der liste, weil die konvention u.a. von der CH stammt, die länder die sie aber unterschreiben sind aber die, von welchen die einwanderer stammen.
sie ist aber teil der menschenrechte, die ch hat diese unterschrieben also ist sie automatisch bei jedem neuen entwurf dabei.

Zuletzt geändert von Ge am 24.11.2006, 14:22, insgesamt 1-mal geändert.
Bitte was?Goddess_Frigg hat geschrieben:ich glaube du solltest das organ fragen, welches sich damit befasst, kannst heut noch hin:Ar-Aamon hat geschrieben:Wunderbar Zimmer, hoffentlich reicht ihr das nun.
Migrants Rights International (MRI)
c.p. 135, 15 Route des Morillons
1211 Geneva 20
Switzerland c.p. 135
Migrantwatch@vtx.ch
http://www.migrantwatch.org
Arwald hat geschrieben:das ist der sitz dieser konvention, in genf, wie man unschwer erkennen kann.Goddess_Frigg hat geschrieben:ich glaube du solltest das organ fragen, welches sich damit befasst, kannst heut noch hin:Ar-Aamon hat geschrieben:Wunderbar Zimmer, hoffentlich reicht ihr das nun.
Migrants Rights International (MRI)
c.p. 135, 15 Route des Morillons
1211 Geneva 20
Switzerland c.p. 135
Migrantwatch@vtx.ch
http://www.migrantwatch.org
Bitte was?
ok, nochmal extra für dich, du ganz besonderes jungchen du:Agramon hat geschrieben:Ja und, es ist üblich solche "Organe" in neutralen Ländern zu platzieren, ob das Land dabei ist spielt doch keine Rolle!
schweiz hat die menschenrechte angenommen.
das hier ist teil der menschenrechte.
schweiz hat implizit auch DAS angenommen.

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wer hat gesagt, dass es ein menschenrecht definiert!? dein wortgebrauch lässt zu wünschen übrig. les dir das durch oder lass es sein, beim letzteren gehört sie das mundhalten.Zimmer hat geschrieben:Du bist so langweilig. Diese Konvention definiert kein Menschenrecht, sonder versucht den Schutz eines Menschenrechts zu "regeln". Die Schweiz hat diese Konvention nicht unterschrieben. Punkt-aus-amen.
Zum langsam mitschreiben:
Goddess_Frigg hat geschrieben: sie ist aber teil der menschenrechte, die ch hat diese unterschrieben also ist sie automatisch bei jedem neuen entwurf dabei.
So, ich hab lediglich erklärt, dass Konventionen keine Menschenrechte sindGoddess_Frigg hat geschrieben: schweiz hat die menschenrechte angenommen.
das hier ist teil der menschenrechte.
schweiz hat implizit auch DAS angenommen.
Es kann natürlich sein, das du mitZimmer hat geschrieben:Diese Konvention definiert kein Menschenrecht, sonder versucht den Schutz eines Menschenrechts zu "regeln".
oderGoddess_Frigg hat geschrieben: das hier
etwas völlig Anderes meinst, was aber ich aus dem Kontext völlig ausschliesse. Nun geh saufen, damit die Welt etwas erträglicher wird.Goddess_Frigg hat geschrieben: sie
goddes_frigg würde nie ihre meinung ändern, nicht mal wenn es sich um was derart logisches wie 1+1=2 handelt, seht das ein. ist ja nur eine person. ich denke sie leidet unter einer zwangsneurose, welche man "rechthaben um jeden preis" nennt. hat sie zufällit "eristische dialektik oder die kunst recht zu behalten" von arthur schopenhauer gelesen?
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Zimmer hat geschrieben:Glaub doch einfach Bandog, offenbar ist selbst dein Professor inkompetent.Goddess_Frigg hat geschrieben:die schweiz hat sie wohl unterzeichnet, ich hatte einen vortrag drüber und weder der prof noch wer im saal hat was dagegen gesagt.Bandog hat geschrieben: Und da sie keine Antwort wusste, googelte sie sich schnell eine Konvention heran, ohne zu beachten, ob die Schweiz diese Konvention denn auch tatsächlich unterzeichnet hätte, fügte an, "es gäbe noch mehr" und meinte damit eventuell das Personenfreizügigkeitsgesetz, das unter anderem den Familiennachzug mit EU/EFTA-Bürgern regelt und nicht mit Kosovaren und nebenbei ein guter Beleg dafür ist, dass sowas nicht in der übrigens sehr wohl aufkündbaren Menschenrechtskonvention festgehalten wurde, sondern individuell geregelt wird. Aber immerhin hatte sie wieder einmal widersprochen.
Switzerland:
CMW-International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families: No Action
Quelle: http://www.unhchr.ch/tbs/doc.nsf/newhvs ... nView&Star
t=1&Count=250&Expand=170#170
schieb dir deine scheiss menschenrechte sonst wo hin!!!