Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig. Ich würde also den dubiosen Brief wegwerfen und weitere Belästigungen der Polizei melden.ticino1 hat geschrieben:Was würdet ihr tun?
War das jetzt einfallslos?

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Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig. Ich würde also den dubiosen Brief wegwerfen und weitere Belästigungen der Polizei melden.ticino1 hat geschrieben:Was würdet ihr tun?
Du bist wahrschenlich der erste, der geschnallt hat, um was es hier eigentlich geht.Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig. Ich würde also den dubiosen Brief wegwerfen und weitere Belästigungen der Polizei melden.ticino1 hat geschrieben:Was würdet ihr tun?
War das jetzt einfallslos?
Daran habe ich auch sofort gedacht. Aber bei deinen Threads, ist der tiefere Sinn zum Teil gut versteckt - "wenn d waisch wanich mayn"...ticino1 hat geschrieben:Du bist wahrschenlich der erste, der geschnallt hat, um was es hier eigentlich geht.
Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig.
Ganz einfach: Man muss vermeintliche Schweizer einfach wieder ausbürgern können und danach brauchts nur noch: www.ausschaffungsinitiative.chAvenger hat geschrieben:Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig.
man darf gar keinen staatsbürger ausweisen, weder einen "frischen" noch einen alten. wenn man ausweisen will, dann muss man es vor der einbürgerung machen und dazu noch gute gründe haben.Arwald hat geschrieben:Ganz einfach: Man muss vermeintliche Schweizer einfach wieder ausbürgern können und danach brauchts nur noch: www.ausschaffungsinitiative.chAvenger hat geschrieben:Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!Arwald hat geschrieben:Der Landesverweis eines schweizer Staatsbürgers ist Verfassungswidrig.
Wenn man, wie von der SVP angestrebt, eingebürgerte wieder ausbürgern könnte wäre das sehr wohl möglichGoddess_Frigg hat geschrieben:man darf gar keinen staatsbürger ausweisen, weder einen "frischen" noch einen alten. wenn man ausweisen will, dann muss man es vor der einbürgerung machen und dazu noch gute gründe haben.Arwald hat geschrieben:Ganz einfach: Man muss vermeintliche Schweizer einfach wieder ausbürgern können und danach brauchts nur noch: www.ausschaffungsinitiative.chAvenger hat geschrieben: Schade eigentlich - bei so manchen wäre das mehr als nur angebracht!
nein, weil das kein reines bürgerrecht ist (auch wenn es so scheint), sprich alleinig der verfassung zuzuordnen ist und auch wenn, dann ist die verfassung höherrangigen abkommen unterlegen, sprich egal was in der verfassung steht, wenn es zb im menschenrechtspakt anders dargelegt wird, ist die verfassung nichtig.Arwald hat geschrieben:Wenn man, wie von der SVP angestrebt, eingebürgerte wieder ausbürgern könnte wäre das sehr wohl möglich
menschenrechtspakt my ass.Goddess_Frigg hat geschrieben:nein, weil das kein reines bürgerrecht ist (auch wenn es so scheint), sprich alleinig der verfassung zuzuordnen ist und auch wenn, dann ist die verfassung höherrangigen abkommen unterlegen, sprich egal was in der verfassung steht, wenn es zb im menschenrechtspakt anders dargelegt wird, ist die verfassung nichtig.Arwald hat geschrieben:Wenn man, wie von der SVP angestrebt, eingebürgerte wieder ausbürgern könnte wäre das sehr wohl möglich
es geht nicht darum, die "wartenden" noch nicht eingebürgerten auszuschaffen (das geht heute auch schon, theoretisch, nur machts keiner), sondern die schon eingebürgerten in sowas wie eine "probezeit" zu stecken, in der sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfen. DAS ist nicht legal, weder nach verfassung und auch nicht, wenn man sie ändern würde.Arwald hat geschrieben: menschenrechtspakt my ass.![]()
Da es die möglichkeit zur ausbürgerung leider bis jetzt gar nicht gibt, kann man sich darüber auch nicht streiten. Ich wüsste aber wirklich nicht was verhindern sollte, jemanden auszuweisen, wenn der wieder auf die stufe vor der einbürgerung zurückgestuft wird. Sprich: Ausländer mit aufenthaltsbewilligung. (Was mit einer entsprechenden Verfassungsänderung ja möglich wäre) und welches "höherrangige" Abkommen soll jetzt bitte verhindern diese Leute auszuweisen?
Das mag stimmen, aber die svp hat sich irgendwie um sowas noch nie gross gekümmertGoddess_Frigg hat geschrieben:es geht nicht darum, die "wartenden" noch nicht eingebürgerten auszuschaffen (das geht heute auch schon, theoretisch, nur machts keiner), sondern die schon eingebürgerten in sowas wie eine "probezeit" zu stecken, in der sie sich nichts zuschulden kommen lassen dürfen. DAS ist nicht legal, weder nach verfassung und auch nicht, wenn man sie ändern würde.Arwald hat geschrieben: menschenrechtspakt my ass.![]()
Da es die möglichkeit zur ausbürgerung leider bis jetzt gar nicht gibt, kann man sich darüber auch nicht streiten. Ich wüsste aber wirklich nicht was verhindern sollte, jemanden auszuweisen, wenn der wieder auf die stufe vor der einbürgerung zurückgestuft wird. Sprich: Ausländer mit aufenthaltsbewilligung. (Was mit einer entsprechenden Verfassungsänderung ja möglich wäre) und welches "höherrangige" Abkommen soll jetzt bitte verhindern diese Leute auszuweisen?
eingebürgert ist eingebürgert, da ist man genauso gleichwertig bürger, wie ueli vom berg, dessen famile seit 700 jahren nicht da runtergekommen ist.
dabei ist blocher anwalt, und nicht nur erArwald hat geschrieben:
Das mag stimmen, aber die svp hat sich irgendwie um sowas noch nie gross gekümmert![]()
Und jetzt lass mir doch meine Utopie.