Totenköpfe strafbar!
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Totenköpfe strafbar!
§ 86a StGB - 09/2007
Totenköpfe sind strafbar
Immer wieder müssen wir feststellen, daß politisch unkorrekte Deutsche gerne Totenköpfe auf Hemden und Tonträgern und in Druckschriften oder im Internet verwenden. Dies ist strafbar, bitte unterlassen Sie dies!
Denn Amtsgericht und Landgericht Lübeck haben bereits durch Urteile vom 01.06.2001 und 16.01.2002, Az. 702 Js 51897/00, entschieden, daß das Zeigen von Totenköpfen durch eine rechtsgerichtete Person eine strafbare Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens gemäß § 86a StGB ist. Diese Urteile wurden durch den Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 31.10.2002, Az. 1 Ss 56/02, aber auch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.01.2003, Az. 2 BvR 1930/02 (ohne Begründung) und sogar durch den Beschluß des Europäischen Menschengerichtshofes vom 13.07.2005, Az. ECHR-LGer11.OR(CD1), (ohne nähere Begründung) bestätigt.
Man mag es für irrig halten, daß es bei einem Totenkopf anscheinend allein darauf ankommt, wer ihn verwendet, weil u.a. unpolitische Bürger die Piratenfahne mit einem Totenkopf und politisch meist links ausgerichtete - Anhänger der Fußballmannschaft FC St. Pauli ungestraft Totenköpfe als Vereinsmerkmal zeigen dürfen. Man mag es auch für irrig halten, daß es nach den genannten Urteilen nicht darauf ankommt, ob die Totenköpfe genauso aussehen wie die auf den Kragenspiegeln der Waffen-SS, - oder ob sie in eine andere Richtung blicken und andere Schatten und Linien aufweisen. Darauf kommt es nicht an, weil gegen diese Urteile erst einmal kein Rechtsmittel gegeben ist und sie daher von den Strafverfolgungsbehörden für weitere Strafverfahren herangezogen werden.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
* Verwenden Sie keine Totenköpfe in der Öffentlichkeit, in Schriften und im Internet.
* Wenn Sie dies dennoch tun und verurteilt werden, legen Sie keine Rechtsmittel ein, Mühe und Kosten wären sinnlos vertan.
* Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum
Quelle: http://www.deutsches-rechtsbuero.de/
Unglaublich!!! Was soll denn diese Scheisse? Was sich die deutsche Justiz da erlaubt, ist ja wieder einmal bezeichnend für diesen Schurkenstaat!!

Totenköpfe sind strafbar
Immer wieder müssen wir feststellen, daß politisch unkorrekte Deutsche gerne Totenköpfe auf Hemden und Tonträgern und in Druckschriften oder im Internet verwenden. Dies ist strafbar, bitte unterlassen Sie dies!
Denn Amtsgericht und Landgericht Lübeck haben bereits durch Urteile vom 01.06.2001 und 16.01.2002, Az. 702 Js 51897/00, entschieden, daß das Zeigen von Totenköpfen durch eine rechtsgerichtete Person eine strafbare Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens gemäß § 86a StGB ist. Diese Urteile wurden durch den Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 31.10.2002, Az. 1 Ss 56/02, aber auch durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.01.2003, Az. 2 BvR 1930/02 (ohne Begründung) und sogar durch den Beschluß des Europäischen Menschengerichtshofes vom 13.07.2005, Az. ECHR-LGer11.OR(CD1), (ohne nähere Begründung) bestätigt.
Man mag es für irrig halten, daß es bei einem Totenkopf anscheinend allein darauf ankommt, wer ihn verwendet, weil u.a. unpolitische Bürger die Piratenfahne mit einem Totenkopf und politisch meist links ausgerichtete - Anhänger der Fußballmannschaft FC St. Pauli ungestraft Totenköpfe als Vereinsmerkmal zeigen dürfen. Man mag es auch für irrig halten, daß es nach den genannten Urteilen nicht darauf ankommt, ob die Totenköpfe genauso aussehen wie die auf den Kragenspiegeln der Waffen-SS, - oder ob sie in eine andere Richtung blicken und andere Schatten und Linien aufweisen. Darauf kommt es nicht an, weil gegen diese Urteile erst einmal kein Rechtsmittel gegeben ist und sie daher von den Strafverfolgungsbehörden für weitere Strafverfahren herangezogen werden.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
* Verwenden Sie keine Totenköpfe in der Öffentlichkeit, in Schriften und im Internet.
* Wenn Sie dies dennoch tun und verurteilt werden, legen Sie keine Rechtsmittel ein, Mühe und Kosten wären sinnlos vertan.
* Fordern Sie die oben genannten Entscheidungen aus unserem Archiv an.
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.
Postfach 400 215, 44736 Bochum
Quelle: http://www.deutsches-rechtsbuero.de/
Unglaublich!!! Was soll denn diese Scheisse? Was sich die deutsche Justiz da erlaubt, ist ja wieder einmal bezeichnend für diesen Schurkenstaat!!

man muss ja nich jeden scheisss hier posten. in der schweiz gibbet garantiert auch sinnlose urteile....sich über jeden schiss aufzuregen, vor allem über so nichtige sachen finde ich lächerlich. da kommt mir au die frage auf, ob du nix besseres zu tun hast....
ob links oder rechts, totenköpfe sollten generell verboten werden.
hässliche dinger, bäh
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Ich bin sicher, dass es in diesem Forum einige Leute gibt, die Totenköpfe tragen, sei es auf T-Shirts, als Aufnäher oder als Fingerringe. Wenn das dich nicht interessiert, dann ist das ja deine Sache. Aber glaube nicht, alle seien so gleichgültig gegenüber solchen Themen eingestellt wie du. Also Schnauze!Azmodina hat geschrieben:man muss ja nich jeden scheisss hier posten. in der schweiz gibbet garantiert auch sinnlose urteile....sich über jeden schiss aufzuregen, vor allem über so nichtige sachen finde ich lächerlich. da kommt mir au die frage auf, ob du nix besseres zu tun hast....
ob links oder rechts, totenköpfe sollten generell verboten werden.
hässliche dinger, bäh
Und was an Totenköpfen hässlich sein soll, ist mir ein Rätsel.
Re: Totenköpfe strafbar!
Wie lächerlich ist deine Quelle eigentlich? Noch lächerlicher ist einer der diese Seite als Quelle angibt.Weiskunig hat geschrieben:Quelle: http://www.deutsches-rechtsbuero.de/
Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Grundrechte nationaler Deutscher. *lol*
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Ein Totenkopf im üblichen Kontext ist nicht verfassungswidrig, auch nicht in Deutschland. Nicht einmal Death in June haben Probleme mir ihrem SS-Nahen Totenkopf.
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Re: Totenköpfe strafbar!
Death in June sind ja auch bekennende Homosexuelle... Von daher erübrigt sich deine Antwort.Turbonegro hat geschrieben:Ein Totenkopf im üblichen Kontext ist nicht verfassungswidrig, auch nicht in Deutschland. Nicht einmal Death in June haben Probleme mir ihrem SS-Nahen Totenkopf.
Wenn jedoch Leute mit verfassungswidrigen Kennzeichen an Konzerte von NSBM-Bands, Rechtsrock-Gruppen, NPD Veranstaltungen, Skinheadtreffen usw. gehen und sie von der anwesenden Polizei kontrolliert werden, kann es durchaus Probleme geben. Dann kriegt man nämlich schon einen Eintrag als Rechtsextremer oder zumindest als Sympathisant der Szene. Ich spreche da aus eigener Erfahrung, da ich an solchen Veranstaltungen schon einige Male kontrolliert wurde. Und ich kenne viele Leute, denen ähnliches widerfahren ist.

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Re: Totenköpfe strafbar!
Wir rekapitulieren:Weiskunig hat geschrieben: Wenn jedoch Leute mit verfassungswidrigen Kennzeichen an Konzerte von NSBM-Bands, Rechtsrock-Gruppen, NPD Veranstaltungen, Skinheadtreffen usw. gehen und sie von der anwesenden Polizei kontrolliert werden, kann es durchaus Probleme geben. Dann kriegt man nämlich schon einen Eintrag als Rechtsextremer oder zumindest als Sympathisant der Szene. Ich spreche da aus eigener Erfahrung, da ich an solchen Veranstaltungen schon einige Male kontrolliert wurde. Und ich kenne viele Leute, denen ähnliches widerfahren ist.
Du gehst mit verfassungswidrigen Kennzeichen an Veranstaltungen der Rechtsextremen und wunderst dich, wieso du in diese Ecke geschoben wirst?
Re: Totenköpfe strafbar!
Gerade in Deutschland entscheiden das die Grünberockten wie die zuständigen Ermittlungsbehörden relativ willkürlich. Erstens kommt das ganz auf das Bundesland drauf an und zweitens eben auch auf die Veranstaltung selbst. So gibt es Bundesländer, wo man wegen dem Tragen einer Schwarzen Sonne keine Probleme kriegt. Aber es gibt auch das Gegenteil. Dann droht nicht nur eine Beschlagnahmung, sondern auch eine Anzeige oder gar ein Verfahren. Und das ist Staatsterror.Veritas_In_Omnes hat geschrieben:Wir rekapitulieren:Weiskunig hat geschrieben: Wenn jedoch Leute mit verfassungswidrigen Kennzeichen an Konzerte von NSBM-Bands, Rechtsrock-Gruppen, NPD Veranstaltungen, Skinheadtreffen usw. gehen und sie von der anwesenden Polizei kontrolliert werden, kann es durchaus Probleme geben. Dann kriegt man nämlich schon einen Eintrag als Rechtsextremer oder zumindest als Sympathisant der Szene. Ich spreche da aus eigener Erfahrung, da ich an solchen Veranstaltungen schon einige Male kontrolliert wurde. Und ich kenne viele Leute, denen ähnliches widerfahren ist.
Du gehst mit verfassungswidrigen Kennzeichen an Veranstaltungen der Rechtsextremen und wunderst dich, wieso du in diese Ecke geschoben wirst?
Ob ich in diese Ecke gestellt werde, ist mir relativ gleichgültig.