Armeewaffen zu Hause
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- Graf von Hirilorn
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- Graf von Hirilorn
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ich glaube, man darf vorbestraft sein, einfach nicht in dieser hinsicht... oder?Morgenstern hat geschrieben:Der Herr aus Islisberg hätte wohl keine erwerben können auf Grund der Vorstrafen.Ricardo Clement hat geschrieben:So gut wie jedes Gewehr und jede Pistole sind VON JEDEM JEDERZEIT ohne Probleme zu erwerben.
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Als Jäger kann man in Deutschland mittels Waffenbesitzrechtkarten unendlich viele Langwaffen und max. 2 Handfeuerwaffen kaufen.Insomnius hat geschrieben:Das ist soweit nicht ganz richtig, denke ich. Faustfeuerwaffen sind doch theoretisch von jedem zu erwerben der einen Waffenschein besitzt (der natürlich nur unter strengsten Auflagen vergeben wird), oder?Zarathustra. hat geschrieben:
In Deutschland dürfen nur Jäger Waffen zuhause haben, und selbst das nur unter strengsten Auflagen (min. Waffenschrank Kl. B). Wenn man dann ins Revier fährt, gibt es nochmal 1024 Vorschriften, wie ich mein Gewehr transportieren darf.
Meiner Meinung ist das das einzig Vernünftige, da es biel zu viele Bekloppte gibt, denen man besser keine Knarre in die Hand drückt. Vor allem beim Militär.
In Deutschland an einen Waffenschein zu kommen, der es einem ermöglicht, scharfe Waffen zu führen, ist quasi unmöglich. Nicht mal Polizisten oder Bodyguards kriegen hier sowas. Nicht einmal ein Juwelier, der seit 20 Jahren einmal wöchentlich überfallen wird, bekommt einen Waffenschein.
Der Waffenschein erlaubt lediglich das Führen von scharfen Waffen, um solche zu erwerben, muss man dann doch wieder einen Jagdschein machen.
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Man darf nicht mehrfach vorbestraft sein:Goddess_Frigg hat geschrieben:ich glaube, man darf vorbestraft sein, einfach nicht in dieser hinsicht... oder?Morgenstern hat geschrieben:Der Herr aus Islisberg hätte wohl keine erwerben können auf Grund der Vorstrafen.Ricardo Clement hat geschrieben:So gut wie jedes Gewehr und jede Pistole sind VON JEDEM JEDERZEIT ohne Probleme zu erwerben.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdfArt. 8 Erwerb im Handel
1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil im Handel erwerben
will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.
2 Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die:
a. das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
b. entmündigt sind;
c. zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe
gefährden;
d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung
bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen
im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist.
3 Der Waffenerwerbsschein wird von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons
oder für schweizerische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland von der zuständigen
Behörde des Kantons, wo die Waffe erworben wird, erteilt. Er gilt für die gesamte
Schweiz.
Zuletzt geändert von Morgenstern am 03.12.2007, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
- Graf von Hirilorn
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Ricardo Clement hat geschrieben:Was ich sagen wollte: Ohne Waffenschein bekommt man AUCH jede Waffe, die man will.
Naja, nicht in jedem Fall auf legale Weise...
Art. 9 Erwerb unter Privaten
1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil
erwerben will, benötigt keinen Waffenerwerbsschein.
2 Die Waffe oder der wesentliche Waffenbestandteil darf jedoch nur übertragen werden,
wenn die übertragende Person nach den Umständen annehmen darf, dass dem
Erwerb kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 entgegensteht. Die übertragende
Person muss Identität und Alter des Erwerbers oder der Erwerberin anhand
eines amtlichen Ausweises überprüfen.
- Veritas_In_Omnes
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Ich glaube kaum, dass es ein Opfer kümmert, ob es mit ner legal gekauften oder einer illegal erhaltenen Waffe erschossen wird. Herr Clement hat insofern recht, als dass man das selbe Beispiel auf alles mögliche verbotene ausweiten könnte. Wer etwas will, bekommt es.Morgenstern hat geschrieben:Ricardo Clement hat geschrieben:Was ich sagen wollte: Ohne Waffenschein bekommt man AUCH jede Waffe, die man will.
Naja, nicht in jedem Fall auf legale Weise...Art. 9 Erwerb unter Privaten
1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil
erwerben will, benötigt keinen Waffenerwerbsschein.
2 Die Waffe oder der wesentliche Waffenbestandteil darf jedoch nur übertragen werden,
wenn die übertragende Person nach den Umständen annehmen darf, dass dem
Erwerb kein Hinderungsgrund nach Artikel 8 Absatz 2 entgegensteht. Die übertragende
Person muss Identität und Alter des Erwerbers oder der Erwerberin anhand
eines amtlichen Ausweises überprüfen.
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- Zum streitbaren Hugo
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Wir sollten uns diesen Fall zunutze machen. Wie mein Freund Yakub Korn immer sagt: "Os yedem Schlamassel sheynt a bisele Gold". Es sollte ein leichtes sein, den desperaten jungen Mann zum Black Metal zu bekehren. So soll er dann verkünden, alles nur zum Zwecke der Volksreinheit getan haben und mit ebensoviel Inbrunst wie aufrichtigem Unvermögen ein Demo aufnehmen und rausschmuggeln, nennen wir es dann "Chilenian Schturmgwehr Verrucktheit". Davon machen wir dann streng limitierte CDs in Auflagen von 888 Stück und legen es dennoch jedes Jahr wieder neu auf, dazu noch LPs, Picture-LPs, Kassettenversionen, T-Shirts und unzählige "Bootlegs", deren Urheberschaft wir bestreiten. Wenn er aus dem Knast rauskommt, verprügeln wir ihn natürlich, weil wir wegen ihm unser Stgw90 ins Zeughaus stellen mussten.
Aus Ihnen spricht ein Genie.Zum streitbaren Hugo hat geschrieben:Wir sollten uns diesen Fall zunutze machen. Wie mein Freund Yakub Korn immer sagt: "Os yedem Schlamassel sheynt a bisele Gold". Es sollte ein leichtes sein, den desperaten jungen Mann zum Black Metal zu bekehren. So soll er dann verkünden, alles nur zum Zwecke der Volksreinheit getan haben und mit ebensoviel Inbrunst wie aufrichtigem Unvermögen ein Demo aufnehmen und rausschmuggeln, nennen wir es dann "Chilenian Schturmgwehr Verrucktheit". Davon machen wir dann streng limitierte CDs in Auflagen von 888 Stück und legen es dennoch jedes Jahr wieder neu auf, dazu noch LPs, Picture-LPs, Kassettenversionen, T-Shirts und unzählige "Bootlegs", deren Urheberschaft wir bestreiten. Wenn er aus dem Knast rauskommt, verprügeln wir ihn natürlich, weil wir wegen ihm unser Stgw90 ins Zeughaus stellen mussten.
- Graf von Hirilorn
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Wie schon gesagt, ich bezweifle den militärisch taktischen Nutzen einer dezentralisierten Waffenaufbewahrung. Ich würde eher ein gut bezahltes und motiviertes Heer anstreben. Berufssoldaten, die dann im Ernstfall wissen, was sie tun. 20 besoffene Langhaarige finden doch nicht einmal den Weg zu ihrer Sammelstelle.
- Graf von Hirilorn
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